15.01.2026 5 Aufrufe

KfW Heizungsförderung 458: Bis zu 70% Zuschuss für Ihre neue Heizung

Die KfW 458 Heizungsförderung bietet bis zu 70% Zuschuss (max. 21.000 €) für den Heizungstausch. Alle Infos zu Förderung, Voraussetzungen und Antragstellung 2026.

KfW 458: Die Heizungsförderung für Privatpersonen

Seit 2024 ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für die Heizungsförderung zuständig – nicht mehr das BAFA. Mit dem Programm KfW 458 können Privatpersonen einen Zuschuss von bis zu 70% für den Heizungstausch erhalten.


Förderhöhe und Boni

Grundförderung und Zusatzboni

Förderart Fördersatz
Grundförderung 30%
Einkommensbonus (bis 40.000 € zvE) + 30%
Klimageschwindigkeitsbonus + 20%
Maximale Förderung 70%

Förderhöchstbetrag

Gebäudetyp Max. förderfähige Kosten Max. Zuschuss (70%)
Einfamilienhaus 30.000 € 21.000 €
Erste Wohneinheit (MFH) 30.000 € 21.000 €
2.-6. Wohneinheit je 15.000 € je 10.500 €
Ab 7. Wohneinheit je 8.000 € je 5.600 €

Was wird gefördert?

Förderfähige Heizungssysteme

Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) ✅ Biomasseheizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz) ✅ Solarthermie (zur Heizungsunterstützung) ✅ BrennstoffzellenheizungenWasserstofffähige HeizungenAnschluss an Wärmenetz

Neu ab 2026: Lärmschutzanforderungen

Seit dem 01.01.2026 gelten verschärfte Anforderungen für Luftwärmepumpen:

  • Außengeräte müssen leiser sein
  • Grenzwerte für Schallleistungspegel einhalten
  • Prüfen Sie vor dem Kauf die technischen Daten!

Voraussetzungen

Wer kann beantragen?

  • Privatpersonen als Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum
  • Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
  • Es muss eine alte fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle) ersetzt werden

Wichtige Bedingungen

Anforderung Details
Antragszeitpunkt Vor Beginn der Maßnahme
Vertrag Aufschiebende/auflösende Bedingung erforderlich
Durchführung Durch Fachunternehmen
Heizlastberechnung Für Wärmepumpen Pflicht

Antragstellung Schritt für Schritt

1. Vor dem Kauf

  • Angebot vom Fachbetrieb einholen
  • Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen
  • Heizlastberechnung erstellen lassen

2. Online-Antrag bei der KfW

  • Registrierung im KfW-Portal
  • Antrag im Programm 458 stellen
  • Unterlagen hochladen

3. Nach der Zusage

  • Maßnahme durchführen
  • Rechnungen sammeln
  • Verwendungsnachweis einreichen
  • Zuschuss wird ausgezahlt

KfW 458 vs. BAFA BEG Einzelmaßnahmen

Aspekt KfW 458 BAFA BEG
Zuständigkeit Heizungstausch Dämmung, Fenster, Lüftung
Art der Förderung Zuschuss Zuschuss
Max. Fördersatz 70% 20% (+ 5% iSFP)
Energieberater Nicht zwingend Empfohlen

Wichtig: Die KfW ist nur für den Heizungstausch zuständig. Für andere Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Lüftung ist weiterhin das BAFA der richtige Ansprechpartner.


Kombinationsmöglichkeiten

Was ist kombinierbar?

✅ KfW 458 (Heizung) + BAFA BEG Einzelmaßnahmen (Dämmung) ✅ KfW 458 + KfW 358/359 Ergänzungskredit ✅ KfW 458 + Kommunale Förderprogramme (prüfen!)

Was ist NICHT kombinierbar?

❌ Doppelförderung derselben Maßnahme ❌ KfW 458 + steuerliche Absetzung (§35c EStG)


Ergänzungskredit KfW 358/359

Wenn Ihnen das Eigenkapital fehlt, können Sie zusätzlich den Ergänzungskredit beantragen:

Programm Zinssatz Kreditsumme
KfW 358 (Selbstnutzer) ab 0,01% bis 120.000 €
KfW 359 (Vermieter) ab 0,01% bis 120.000 €

Der Ergänzungskredit ist zusätzlich zum Zuschuss möglich!


Häufige Fragen

Kann ich mit der Maßnahme schon beginnen?

Nein. Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden. Einzige Ausnahme: Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel 4-8 Wochen nach vollständigem Antrag.

Gilt die Förderung auch für Mietobjekte?

Ja, Vermieter können die KfW 458 beantragen. Der Einkommensbonus gilt hier jedoch nicht.


Fazit

Die KfW 458 Heizungsförderung ist das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch in Deutschland. Mit bis zu 70% Zuschuss und maximal 21.000 € pro Einfamilienhaus ist der Umstieg auf erneuerbare Energien so attraktiv wie nie.

Tipp: Kombinieren Sie den Heizungstausch mit Dämmmaßnahmen über das BAFA und nutzen Sie bei Bedarf den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026

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