EH55 Neubauförderung 2026: KfW nimmt Effizienzhaus 55 wieder auf
Seit dem 16.12.2025 fördert die KfW wieder den Effizienzhaus 55-Standard für Neubauten. Bis zu 100.000 € Kredit pro Wohneinheit. Alle Infos zur Wiederaufnahme.
EH55 Neubauförderung: Die Rückkehr eines beliebten Standards
Nach dem Förderstopp Anfang 2022 ist der Effizienzhaus 55-Standard zurück! Seit dem 16. Dezember 2025 können wieder Anträge für EH55-Neubauten bei der KfW gestellt werden.
Wichtig: Die Förderung ist befristet und die Mittel sind begrenzt. Schnelles Handeln lohnt sich!
Die wichtigsten Fakten
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Start | 16. Dezember 2025 |
| Programm | Integriert in KfW "Klimafreundlicher Neubau" |
| Kreditbetrag | Bis 100.000 € pro Wohneinheit |
| Budget 2025/2026 | 800 Mio. € insgesamt |
| Zielgruppe | Private und gewerbliche Bauherren |
Was ist ein Effizienzhaus 55?
Das Effizienzhaus 55 (EH55) ist ein energetischer Standard der KfW:
| Standard | Primärenergiebedarf | Transmissionswärmeverlust |
|---|---|---|
| EH 55 | 55% des Referenzgebäudes | 70% des Referenzgebäudes |
| EH 40 | 40% des Referenzgebäudes | 55% des Referenzgebäudes |
Das bedeutet: Ein EH55-Gebäude verbraucht nur 55% der Energie eines vergleichbaren Standardgebäudes nach GEG.
Typische Maßnahmen für EH55
- Hochwertige Wärmedämmung (Wand, Dach, Bodenplatte)
- Dreifachverglasung
- Wärmebrückenminimierung
- Effiziente Heizungsanlage (Wärmepumpe, etc.)
- Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
Förderkonditionen
Kredithöhe und Zinsen
| Förderstufe | Max. Kredit pro WE |
|---|---|
| Effizienzhaus 55 – Wohngebäude | 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude | 100.000 € |
| Klimafreundliches WG mit QNG | 150.000 € |
Wichtige Bedingungen
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Heizung | Keine fossilen Brennstoffe (Öl, Gas) |
| Erneuerbare Energien | Mind. 65% der Wärme |
| Baubeginn | Ab 16.12.2025 |
| Kaufvertrag | Ab 16.12.2025 |
Keine Rückwirkung: Bereits vor dem 16.12.2025 abgeschlossene Kaufverträge sind nicht förderfähig.
Wer kann beantragen?
Förderfähige Antragsteller
- ✅ Privatpersonen (Bauherren, Käufer)
- ✅ Unternehmen (Bauträger, Investoren)
- ✅ Wohnungsunternehmen
- ✅ Kommunale Unternehmen
- ✅ Genossenschaften
Voraussetzungen
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Standort | Deutschland |
| Gebäudeart | Wohngebäude |
| Bauvorhaben | Neubau oder Erstkauf |
| Baugenehmigung | Muss vorliegen |
| Energieberater | Pflicht (dena-zertifiziert) |
Antragstellung Schritt für Schritt
Schritt 1: Planung mit Energieberater
- Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten
- Planen Sie das Gebäude nach EH55-Standard
- Lassen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen
Schritt 2: Finanzierungspartner kontaktieren
- Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank
- Legen Sie Baupläne und BzA vor
- Bank beantragt KfW-Kredit
Schritt 3: Antrag bei der KfW
- Bank reicht Antrag ein
- KfW prüft und erteilt Zusage
- Erst nach Zusage mit dem Bau beginnen!
Schritt 4: Bau und Nachweis
- Bauen Sie nach Plan
- Energieberater überwacht die Umsetzung
- Nach Fertigstellung: Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Warum wurde EH55 wieder eingeführt?
Hintergrund
Die EH55-Förderung wurde Anfang 2022 gestoppt, weil:
- Die Mittel erschöpft waren
- Der Fokus auf höhere Standards (EH40) gelegt wurde
Gründe für die Wiederaufnahme
- Wohnungsbaukrise: Weniger Neubauten durch hohe Kosten
- Bezahlbarer Wohnraum: EH55 ist kostengünstiger als EH40
- Klimaschutz: EH55 ist immer noch deutlich besser als GEG-Mindeststandard
- Planungssicherheit: Viele Projekte waren auf EH55 ausgelegt
EH55 vs. andere Förderstufen
| Aspekt | EH55 | EH40 |
|---|---|---|
| Energiebedarf | 55% | 40% |
| Mehrkosten (ca.) | +5-10% | +15-25% |
| Kredit (ohne QNG) | 100.000 € | 100.000 € |
| Kredit (mit QNG) | - | 150.000 € |
| Komplexität | Mittel | Hoch |
Fazit: EH55 ist ein guter Kompromiss zwischen Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit.
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit:
| Förderung | Details |
|---|---|
| Landesförderungen | Je nach Bundesland |
| Kommunale Programme | Prüfen |
| KfW 270 (Erneuerbare Energien) | Für PV-Anlage |
NICHT kombinierbar mit:
| Förderung | Grund |
|---|---|
| KfW 300 (Wohneigentum Familien) | Alternativprogramm |
| BAFA BEG | Keine Neubauförderung |
| Steuerbonus §35c | Nur für Sanierung |
Budget und Verfügbarkeit
Mittelausstattung
| Jahr | Budget |
|---|---|
| 2025 + 2026 | 800 Mio. € (gesamt) |
Hinweis: Die Mittel werden nach dem "Windhundprinzip" vergeben – wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Empfehlung
- Planen Sie jetzt mit einem Energieberater
- Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich
- Warten Sie die Zusage ab vor Baubeginn
Häufige Fragen
Kann ich auch ohne fossile Heizung EH55 erreichen?
Ja, das ist sogar Voraussetzung für die Förderung. Wärmepumpen, Pellet oder Fernwärme sind zulässig.
Was ist, wenn ich vor dem 16.12.2025 gekauft habe?
Leider keine Förderung möglich. Die Stichtage sind verbindlich.
Gibt es einen Tilgungszuschuss wie bei der Sanierung?
Nein, für Neubauten gibt es nur zinsgünstige Kredite, keine Tilgungszuschüsse.
Muss ich den vollen Kreditbetrag ausschöpfen?
Nein, Sie können auch weniger beantragen.
Fazit
Die Wiederaufnahme der EH55-Förderung ist eine gute Nachricht für alle Bauherren. Mit bis zu 100.000 € zinsgünstigem Kredit pro Wohneinheit wird energieeffizientes Bauen wieder attraktiver.
Handeln Sie schnell: Die Mittel sind begrenzt und die Nachfrage hoch!
Quelle: KfW - Klimafreundlicher Neubau und BMWSB Pressemitteilung
Letzte Aktualisierung: Januar 2026
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