15.01.2026 18 Aufrufe

EH55 Neubauförderung 2026: KfW nimmt Effizienzhaus 55 wieder auf

Seit dem 16.12.2025 fördert die KfW wieder den Effizienzhaus 55-Standard für Neubauten. Bis zu 100.000 € Kredit pro Wohneinheit. Alle Infos zur Wiederaufnahme.

EH55 Neubauförderung: Die Rückkehr eines beliebten Standards

Nach dem Förderstopp Anfang 2022 ist der Effizienzhaus 55-Standard zurück! Seit dem 16. Dezember 2025 können wieder Anträge für EH55-Neubauten bei der KfW gestellt werden.

Wichtig: Die Förderung ist befristet und die Mittel sind begrenzt. Schnelles Handeln lohnt sich!


Die wichtigsten Fakten

Merkmal Details
Start 16. Dezember 2025
Programm Integriert in KfW "Klimafreundlicher Neubau"
Kreditbetrag Bis 100.000 € pro Wohneinheit
Budget 2025/2026 800 Mio. € insgesamt
Zielgruppe Private und gewerbliche Bauherren

Was ist ein Effizienzhaus 55?

Das Effizienzhaus 55 (EH55) ist ein energetischer Standard der KfW:

Standard Primärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust
EH 55 55% des Referenzgebäudes 70% des Referenzgebäudes
EH 40 40% des Referenzgebäudes 55% des Referenzgebäudes

Das bedeutet: Ein EH55-Gebäude verbraucht nur 55% der Energie eines vergleichbaren Standardgebäudes nach GEG.

Typische Maßnahmen für EH55

  • Hochwertige Wärmedämmung (Wand, Dach, Bodenplatte)
  • Dreifachverglasung
  • Wärmebrückenminimierung
  • Effiziente Heizungsanlage (Wärmepumpe, etc.)
  • Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung

Förderkonditionen

Kredithöhe und Zinsen

Förderstufe Max. Kredit pro WE
Effizienzhaus 55 – Wohngebäude 100.000 €
Klimafreundliches Wohngebäude 100.000 €
Klimafreundliches WG mit QNG 150.000 €

Wichtige Bedingungen

Anforderung Details
Heizung Keine fossilen Brennstoffe (Öl, Gas)
Erneuerbare Energien Mind. 65% der Wärme
Baubeginn Ab 16.12.2025
Kaufvertrag Ab 16.12.2025

Keine Rückwirkung: Bereits vor dem 16.12.2025 abgeschlossene Kaufverträge sind nicht förderfähig.


Wer kann beantragen?

Förderfähige Antragsteller

  • Privatpersonen (Bauherren, Käufer)
  • Unternehmen (Bauträger, Investoren)
  • Wohnungsunternehmen
  • Kommunale Unternehmen
  • Genossenschaften

Voraussetzungen

Kriterium Anforderung
Standort Deutschland
Gebäudeart Wohngebäude
Bauvorhaben Neubau oder Erstkauf
Baugenehmigung Muss vorliegen
Energieberater Pflicht (dena-zertifiziert)

Antragstellung Schritt für Schritt

Schritt 1: Planung mit Energieberater

  • Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten
  • Planen Sie das Gebäude nach EH55-Standard
  • Lassen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen

Schritt 2: Finanzierungspartner kontaktieren

  • Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank
  • Legen Sie Baupläne und BzA vor
  • Bank beantragt KfW-Kredit

Schritt 3: Antrag bei der KfW

  • Bank reicht Antrag ein
  • KfW prüft und erteilt Zusage
  • Erst nach Zusage mit dem Bau beginnen!

Schritt 4: Bau und Nachweis

  • Bauen Sie nach Plan
  • Energieberater überwacht die Umsetzung
  • Nach Fertigstellung: Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Warum wurde EH55 wieder eingeführt?

Hintergrund

Die EH55-Förderung wurde Anfang 2022 gestoppt, weil:

  • Die Mittel erschöpft waren
  • Der Fokus auf höhere Standards (EH40) gelegt wurde

Gründe für die Wiederaufnahme

  • Wohnungsbaukrise: Weniger Neubauten durch hohe Kosten
  • Bezahlbarer Wohnraum: EH55 ist kostengünstiger als EH40
  • Klimaschutz: EH55 ist immer noch deutlich besser als GEG-Mindeststandard
  • Planungssicherheit: Viele Projekte waren auf EH55 ausgelegt

EH55 vs. andere Förderstufen

Aspekt EH55 EH40
Energiebedarf 55% 40%
Mehrkosten (ca.) +5-10% +15-25%
Kredit (ohne QNG) 100.000 € 100.000 €
Kredit (mit QNG) - 150.000 €
Komplexität Mittel Hoch

Fazit: EH55 ist ein guter Kompromiss zwischen Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit.


Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit:

Förderung Details
Landesförderungen Je nach Bundesland
Kommunale Programme Prüfen
KfW 270 (Erneuerbare Energien) Für PV-Anlage

NICHT kombinierbar mit:

Förderung Grund
KfW 300 (Wohneigentum Familien) Alternativprogramm
BAFA BEG Keine Neubauförderung
Steuerbonus §35c Nur für Sanierung

Budget und Verfügbarkeit

Mittelausstattung

Jahr Budget
2025 + 2026 800 Mio. € (gesamt)

Hinweis: Die Mittel werden nach dem "Windhundprinzip" vergeben – wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Empfehlung

  • Planen Sie jetzt mit einem Energieberater
  • Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich
  • Warten Sie die Zusage ab vor Baubeginn

Häufige Fragen

Kann ich auch ohne fossile Heizung EH55 erreichen?

Ja, das ist sogar Voraussetzung für die Förderung. Wärmepumpen, Pellet oder Fernwärme sind zulässig.

Was ist, wenn ich vor dem 16.12.2025 gekauft habe?

Leider keine Förderung möglich. Die Stichtage sind verbindlich.

Gibt es einen Tilgungszuschuss wie bei der Sanierung?

Nein, für Neubauten gibt es nur zinsgünstige Kredite, keine Tilgungszuschüsse.

Muss ich den vollen Kreditbetrag ausschöpfen?

Nein, Sie können auch weniger beantragen.


Fazit

Die Wiederaufnahme der EH55-Förderung ist eine gute Nachricht für alle Bauherren. Mit bis zu 100.000 € zinsgünstigem Kredit pro Wohneinheit wird energieeffizientes Bauen wieder attraktiver.

Handeln Sie schnell: Die Mittel sind begrenzt und die Nachfrage hoch!


Quelle: KfW - Klimafreundlicher Neubau und BMWSB Pressemitteilung

Letzte Aktualisierung: Januar 2026

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