15.12.2025 38 Aufrufe

Heizungsförderung 2026: BAFA oder KfW – Wer ist zuständig?

Seit 2024 hat sich die Zuständigkeit für Heizungsförderung geändert. Erfahren Sie, wann Sie zur KfW und wann zum BAFA müssen – und wie Sie bis zu 70% Förderung erhalten.

Die große Änderung: Neue Zuständigkeiten seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 ist nicht mehr das BAFA, sondern die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Heizungsförderung zuständig. Diese Änderung kam mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und sorgt bei vielen für Verwirrung.

Wer ist wofür zuständig?

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau):

  • Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie, etc.)
  • Anschluss an Wärmenetz
  • Brennstoffzellenheizung
  • Alle Maßnahmen zur Wärmeerzeugung

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):

  • Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)
  • Anlagentechnik (Lüftung, Smarthome für Energie)
  • Heizungsoptimierung (ohne Austausch)
  • Gebäudenetze (Errichtung, Umbau)
  • Energieberatung

Heizungsförderung: Bis zu 70% Zuschuss

Die Förderung für den Heizungstausch über die KfW kann beachtliche 70% der Kosten erreichen:

Förderbausteine 2026:

Bonus Höhe Bedingung
Grundförderung 30% Für jeden Haushalt
Geschwindigkeitsbonus 20% Alte Öl-/Gas-/Kohleheizung ersetzen
Einkommensbonus 30% Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro
Effizienzbonus 5% Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290)

Wichtig: Der Geschwindigkeitsbonus von 20% gilt nur noch bis Ende 2028! Danach sinkt er alle 2 Jahre.

Maximale Förderung

  • Förderfähige Kosten: 30.000 Euro (1. Wohneinheit)
  • Maximaler Zuschuss: 21.000 Euro bei 70% Förderung

Für Mehrfamilienhäuser:

  • 2.-6. Wohneinheit: je 15.000 Euro
  • Ab 7. Wohneinheit: je 8.000 Euro

Rechenbeispiel: Wärmepumpe im Einfamilienhaus

Ausgangslage:

  • Kosten Wärmepumpe inkl. Installation: 25.000 Euro
  • Alte Ölheizung wird ersetzt
  • Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro
  • Wärmepumpe mit R290-Kältemittel

Förderberechnung:

  • Grundförderung: 30% = 7.500 Euro
  • Geschwindigkeitsbonus: 20% = 5.000 Euro
  • Einkommensbonus: 30% = 7.500 Euro
  • Effizienzbonus: 5% = 1.250 Euro
  • Gesamtförderung: 85% → gedeckelt auf 70% = 17.500 Euro

Eigenanteil: nur 7.500 Euro!

Was fördert das BAFA weiterhin?

1. Heizungsoptimierung (ohne Austausch)

  • Hydraulischer Abgleich
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Einbau von Niedertemperaturheizkörpern
  • Fördersatz: 15% + ggf. 5% iSFP-Bonus

2. Gebäudehülle

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung
  • Fenster und Türen
  • Fördersatz: 15% + 5% iSFP-Bonus = 20%

3. Anlagentechnik

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Smarthome-Systeme für Energieoptimierung
  • Fördersatz: 15% + 5% iSFP-Bonus

So beantragen Sie die Heizungsförderung

Bei der KfW (Heizungstausch):

  1. Online-Antrag im KfW-Portal stellen
  2. Vor Auftragsvergabe – Antrag muss vorher eingereicht sein
  3. Bestätigung nach Antrag (BnA) von Fachunternehmen hochladen
  4. Nach Installation: Verwendungsnachweis einreichen

Bearbeitungszeit: Aktuell 3-6 Monate

Bei BAFA (Gebäudehülle, Optimierung):

  1. Energieberater einschalten (Pflicht bei Gebäudehülle)
  2. Online-Antrag im BAFA-Portal
  3. Nach Bewilligung: Maßnahme durchführen
  4. Verwendungsnachweis mit Rechnungen einreichen

Wichtige Tipps

Timing beachten:

  • 2026 ist das letzte Jahr mit vollem Geschwindigkeitsbonus (20%)
  • Ab 2029 sinkt der Bonus auf 17%
  • Förderbudgets werden 2026 gekürzt

Kombinieren lohnt sich:

Eine ganzheitliche Sanierung ist oft sinnvoller:

  1. Erst Gebäudehülle dämmen (BAFA)
  2. Dann Heizung tauschen (KfW)
  3. Kleinere Heizung reicht dann aus

Häufiger Fehler:

Nicht gleichzeitig bei BAFA und KfW für dieselbe Maßnahme beantragen! Das führt zur Ablehnung.

Fazit: Die richtige Anlaufstelle wählen

Die Aufteilung zwischen BAFA und KfW ist klar:

  • Heizung austauschen → KfW (bis zu 70% Förderung)
  • Gebäude dämmen → BAFA (bis zu 20% Förderung)
  • Heizung optimieren → BAFA (bis zu 20% Förderung)

Planen Sie Ihre Sanierung strategisch und nutzen Sie die aktuell noch hohen Fördersätze!

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