15.12.2025 72 Aufrufe

E-Auto Förderung 2026: Alle Infos zur neuen Umweltprämie

Die neue E-Auto-Förderung 2026 bringt bis zu 5.000 € Prämie. Aktueller Stand: EU-Genehmigung noch ausstehend. Alle Details zu Konditionen, Voraussetzungen und Antragstellung.

E-Auto-Förderung 2026: Aktueller Stand

Nach dem Ende des Umweltbonus im Dezember 2023 hat die Bundesregierung eine neue E-Auto-Förderung beschlossen. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen.

Wichtiger Hinweis (Stand: Januar 2026) Die neue E-Auto-Förderung wurde vom Koalitionsausschuss am 08.10.2025 beschlossen und am 27./28.11.2025 konkretisiert. Das Programm steht jedoch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Diese Genehmigung steht aktuell noch aus. Eine Antragstellung ist daher noch nicht möglich.


Die neuen Förderkonditionen im Überblick

Basisförderung und Boni

Förderart Betrag
Basisförderung (BEV und PHEV) 3.000 €
Kinderbonus (max. 2 Kinder) + 500 € pro Kind
Einkommensbonus (unter 3.000 € netto/Monat) + 1.000 €
Maximale Förderung 5.000 €

Beispielrechnungen

Single ohne Kinder, normales Einkommen:

  • Basisförderung: 3.000 €

Familie mit 2 Kindern:

  • Basisförderung: 3.000 €
  • Kinderbonus: 1.000 € (2 × 500 €)
  • Gesamt: 4.000 €

Familie mit 2 Kindern, geringes Einkommen:

  • Basisförderung: 3.000 €
  • Kinderbonus: 1.000 €
  • Einkommensbonus: 1.000 €
  • Gesamt: 5.000 €

Voraussetzungen für die Förderung

Wer wird gefördert?

  • Nur Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
  • Keine Förderung für Unternehmen, Selbstständige oder Leasingverträge

Einkommensgrenzen

Haushalt Maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen
Ohne Kinder 80.000 €
1 Kind 85.000 €
2 Kinder 90.000 €
3 Kinder 95.000 €

Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 €.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Neu: Plug-in-Hybride sind wieder förderfähig!

Kriterium Anforderung
Fahrzeugtyp BEV (vollelektrisch) und PHEV (Plug-in-Hybrid)
Fahrzeugklasse M1 (PKW)
Netto-Listenpreis Maximal 45.000 €
Zustand Nur Neufahrzeuge

Nicht förderfähig:

  • Gebrauchtwagen
  • Fahrzeuge über 45.000 € Netto-Listenpreis
  • Firmenwagen / gewerbliche Nutzung

EU-Genehmigung und Local Content

Warum wartet das Programm auf die EU?

Staatliche Förderungen für bestimmte Produkte können den freien Wettbewerb im EU-Binnenmarkt beeinflussen. Daher muss die EU-Kommission die Förderung beihilferechtlich genehmigen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Local Content Kriterien kommen später

Die Bundesregierung plant, EU-rechtskonforme Local-Content-Kriterien einzuführen. Diese sollen Fahrzeuge bevorzugen, die:

  • In der EU produziert werden
  • EU-Batterien verwenden

Die Kriterien basieren auf dem "Industrial Accelerator Act" und dem "Battery-Booster" der EU und werden nach Programmstart integriert.


Zusätzlich: Kfz-Steuerbefreiung verlängert

Unabhängig von der Kaufprämie hat der Bundestag am 04.12.2025 beschlossen:

Reine Elektrofahrzeuge (BEV) bleiben bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit.

Das bedeutet eine Ersparnis von mehreren hundert Euro jährlich im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen.


Zeitplan und Antragstellung

Status Details
✅ Beschlossen Koalitionsausschuss 08.10.2025
✅ Konkretisiert Eckpunkte 27./28.11.2025
⏳ Ausstehend EU-beihilferechtliche Genehmigung
⏳ Offen Antragstellung (voraussichtlich über BAFA)

Sobald die EU-Genehmigung vorliegt, werden wir Sie hier informieren.


Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie 2026 ein E-Auto kaufen möchten:

  1. Warten Sie auf die EU-Genehmigung – Kaufen Sie nicht voreilig
  2. Sammeln Sie Einkommensnachweise – Steuerbescheid bereithalten
  3. Prüfen Sie Fahrzeuge unter 45.000 € – Netto-Listenpreis beachten
  4. Beobachten Sie BAFA24.de – Wir informieren über den Programmstart

Alternative: THG-Quote nutzen

Unabhängig von der Kaufprämie können E-Auto-Besitzer die THG-Quote verkaufen:

  • Jährlicher Bonus: ca. 50-100 €
  • Über verschiedene Anbieter beantragbar
  • Gilt für alle zugelassenen E-Fahrzeuge

Vergleich: Alter Umweltbonus vs. neue Förderung

Aspekt Umweltbonus (bis 2023) Neue Prämie (2026)
Maximale Förderung 6.750 € 5.000 €
Einkommensgrenze Keine 80.000 € (+5.000 €/Kind)
Plug-in-Hybride Nein (ab 2023) Ja
Preisgrenze Fahrzeug 65.000 € 45.000 €
Zielgruppe Alle Privatpersonen mit niedrigerem Einkommen
Antragstellung BAFA BAFA (geplant)

Fazit

Die neue E-Auto-Förderung 2026 macht Elektromobilität für Familien und Geringverdiener attraktiver. Mit bis zu 5.000 € Förderung und der Rückkehr der Plug-in-Hybride in die Förderung gibt es gute Anreize für den Umstieg.

Allerdings: Solange die EU-Genehmigung aussteht, ist keine Antragstellung möglich. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Letzte Aktualisierung: Januar 2026

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