E-Auto Förderung 2026: Alle Infos zur neuen Umweltprämie
Die neue E-Auto-Förderung 2026 bringt bis zu 5.000 € Prämie. Aktueller Stand: EU-Genehmigung noch ausstehend. Alle Details zu Konditionen, Voraussetzungen und Antragstellung.
E-Auto-Förderung 2026: Aktueller Stand
Nach dem Ende des Umweltbonus im Dezember 2023 hat die Bundesregierung eine neue E-Auto-Förderung beschlossen. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen.
Wichtiger Hinweis (Stand: Januar 2026) Die neue E-Auto-Förderung wurde vom Koalitionsausschuss am 08.10.2025 beschlossen und am 27./28.11.2025 konkretisiert. Das Programm steht jedoch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Diese Genehmigung steht aktuell noch aus. Eine Antragstellung ist daher noch nicht möglich.
Die neuen Förderkonditionen im Überblick
Basisförderung und Boni
| Förderart | Betrag |
|---|---|
| Basisförderung (BEV und PHEV) | 3.000 € |
| Kinderbonus (max. 2 Kinder) | + 500 € pro Kind |
| Einkommensbonus (unter 3.000 € netto/Monat) | + 1.000 € |
| Maximale Förderung | 5.000 € |
Beispielrechnungen
Single ohne Kinder, normales Einkommen:
- Basisförderung: 3.000 €
Familie mit 2 Kindern:
- Basisförderung: 3.000 €
- Kinderbonus: 1.000 € (2 × 500 €)
- Gesamt: 4.000 €
Familie mit 2 Kindern, geringes Einkommen:
- Basisförderung: 3.000 €
- Kinderbonus: 1.000 €
- Einkommensbonus: 1.000 €
- Gesamt: 5.000 €
Voraussetzungen für die Förderung
Wer wird gefördert?
- Nur Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland
- Keine Förderung für Unternehmen, Selbstständige oder Leasingverträge
Einkommensgrenzen
| Haushalt | Maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen |
|---|---|
| Ohne Kinder | 80.000 € |
| 1 Kind | 85.000 € |
| 2 Kinder | 90.000 € |
| 3 Kinder | 95.000 € |
Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 €.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Neu: Plug-in-Hybride sind wieder förderfähig!
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Fahrzeugtyp | BEV (vollelektrisch) und PHEV (Plug-in-Hybrid) |
| Fahrzeugklasse | M1 (PKW) |
| Netto-Listenpreis | Maximal 45.000 € |
| Zustand | Nur Neufahrzeuge |
Nicht förderfähig:
- Gebrauchtwagen
- Fahrzeuge über 45.000 € Netto-Listenpreis
- Firmenwagen / gewerbliche Nutzung
EU-Genehmigung und Local Content
Warum wartet das Programm auf die EU?
Staatliche Förderungen für bestimmte Produkte können den freien Wettbewerb im EU-Binnenmarkt beeinflussen. Daher muss die EU-Kommission die Förderung beihilferechtlich genehmigen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Local Content Kriterien kommen später
Die Bundesregierung plant, EU-rechtskonforme Local-Content-Kriterien einzuführen. Diese sollen Fahrzeuge bevorzugen, die:
- In der EU produziert werden
- EU-Batterien verwenden
Die Kriterien basieren auf dem "Industrial Accelerator Act" und dem "Battery-Booster" der EU und werden nach Programmstart integriert.
Zusätzlich: Kfz-Steuerbefreiung verlängert
Unabhängig von der Kaufprämie hat der Bundestag am 04.12.2025 beschlossen:
Reine Elektrofahrzeuge (BEV) bleiben bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit.
Das bedeutet eine Ersparnis von mehreren hundert Euro jährlich im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen.
Zeitplan und Antragstellung
| Status | Details |
|---|---|
| ✅ Beschlossen | Koalitionsausschuss 08.10.2025 |
| ✅ Konkretisiert | Eckpunkte 27./28.11.2025 |
| ⏳ Ausstehend | EU-beihilferechtliche Genehmigung |
| ⏳ Offen | Antragstellung (voraussichtlich über BAFA) |
Sobald die EU-Genehmigung vorliegt, werden wir Sie hier informieren.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie 2026 ein E-Auto kaufen möchten:
- Warten Sie auf die EU-Genehmigung – Kaufen Sie nicht voreilig
- Sammeln Sie Einkommensnachweise – Steuerbescheid bereithalten
- Prüfen Sie Fahrzeuge unter 45.000 € – Netto-Listenpreis beachten
- Beobachten Sie BAFA24.de – Wir informieren über den Programmstart
Alternative: THG-Quote nutzen
Unabhängig von der Kaufprämie können E-Auto-Besitzer die THG-Quote verkaufen:
- Jährlicher Bonus: ca. 50-100 €
- Über verschiedene Anbieter beantragbar
- Gilt für alle zugelassenen E-Fahrzeuge
Vergleich: Alter Umweltbonus vs. neue Förderung
| Aspekt | Umweltbonus (bis 2023) | Neue Prämie (2026) |
|---|---|---|
| Maximale Förderung | 6.750 € | 5.000 € |
| Einkommensgrenze | Keine | 80.000 € (+5.000 €/Kind) |
| Plug-in-Hybride | Nein (ab 2023) | Ja |
| Preisgrenze Fahrzeug | 65.000 € | 45.000 € |
| Zielgruppe | Alle | Privatpersonen mit niedrigerem Einkommen |
| Antragstellung | BAFA | BAFA (geplant) |
Fazit
Die neue E-Auto-Förderung 2026 macht Elektromobilität für Familien und Geringverdiener attraktiver. Mit bis zu 5.000 € Förderung und der Rückkehr der Plug-in-Hybride in die Förderung gibt es gute Anreize für den Umstieg.
Allerdings: Solange die EU-Genehmigung aussteht, ist keine Antragstellung möglich. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Letzte Aktualisierung: Januar 2026
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