BEG Einzelmaßnahmen 2026: Fenster, Dämmung und Fassade fördern lassen
Mit der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen erhalten Sie bis zu 20% Zuschuss für Fenster, Dämmung und Fassadensanierung. Alle Voraussetzungen und technischen Anforderungen.
Was sind BEG Einzelmaßnahmen?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen an bestehenden Gebäuden. Unter „Einzelmaßnahmen" fallen alle Verbesserungen an der Gebäudehülle, die nicht im Rahmen einer Komplettsanierung durchgeführt werden.
Das BAFA fördert diese Maßnahmen mit direkten Zuschüssen – Sie erhalten das Geld nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt.
Förderfähige Maßnahmen im Überblick
1. Dämmung der Gebäudehülle
- Außenwanddämmung
- Dachdämmung (Aufsparren, Zwischensparren)
- Kellerdeckendämmung
- Geschossdeckendämmung
- Fassadenvorhänge (Erneuerung/Aufbereitung)
2. Fenster und Türen
- Austausch alter Fenster gegen energieeffiziente Modelle
- Neue Außentüren und Haustüren
- Austausch von Toren (z.B. Garagentore)
- Dachflächenfenster
3. Sommerlicher Wärmeschutz
- Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen
- Optimierte Tageslichtversorgung
Förderhöhe und Konditionen
Grundförderung: 15%
Alle förderfähigen Maßnahmen erhalten mindestens 15% der Kosten als Zuschuss.
Mit iSFP-Bonus: 20%
Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen, erhöht sich der Fördersatz auf 20%.
Förderfähige Kosten
| Situation | Maximale Kosten | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| Ohne iSFP | 30.000 Euro/WE | 4.500 Euro |
| Mit iSFP | 60.000 Euro/WE | 12.000 Euro |
WE = Wohneinheit
Technische Anforderungen (U-Werte)
Um förderfähig zu sein, müssen bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) eingehalten werden:
Dämmung:
| Bauteil | Maximaler U-Wert |
|---|---|
| Außenwände | 0,20 W/(m²K) |
| Dachflächen | 0,14 W/(m²K) |
| Geschossdecken | 0,25 W/(m²K) |
| Bodenflächen | 0,25 W/(m²K) |
Fenster und Türen:
| Bauteil | Maximaler U-Wert |
|---|---|
| Fenster | 0,95 W/(m²K) |
| Dachflächenfenster | 1,10 W/(m²K) |
| Außentüren | 1,30 W/(m²K) |
| Haustüren | 1,30 W/(m²K) |
Tipp: Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmung. Lassen Sie sich die Werte vom Handwerker schriftlich bestätigen.
Voraussetzungen für die Förderung
Gebäudealter
Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (Bauantrag liegt mindestens 5 Jahre zurück).
Energieberater erforderlich
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) zwingend erforderlich. Dieser erstellt:
- Technische Projektbeschreibung (TPB) vor Beginn
- Technischen Projektnachweis (TPN) nach Abschluss
Qualifizierte Experten finden Sie unter: energie-effizienz-experten.de
Antragszeitpunkt
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – auch vor der Auftragsvergabe an den Handwerker!
Förderung für Fachplanung und Baubegleitung
Zusätzlich zur Maßnahme können Sie die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater fördern lassen:
- Fördersatz: 50% der Kosten
- Maximum: 5.000 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus)
- Mehrfamilienhaus: 2.000 Euro/WE, max. 20.000 Euro
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Förderung
1. Energieberater beauftragen
Lassen Sie einen zertifizierten Energieberater Ihr Gebäude begutachten. Optional: iSFP erstellen lassen für höhere Förderung.
2. Angebote einholen
Holen Sie Angebote von Fachunternehmen ein. Achten Sie auf die technischen Anforderungen (U-Werte).
3. BAFA-Antrag stellen
Der Energieberater stellt den Antrag im BAFA-Portal mit der Technischen Projektbeschreibung (TPB).
4. Auf Bestätigung warten
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Ab jetzt können Sie auf eigenes Risiko beginnen.
5. Maßnahme durchführen
Beauftragen Sie den Handwerker und lassen Sie die Arbeiten durchführen.
6. Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss reichen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und den TPN beim BAFA ein.
7. Förderung erhalten
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung auf Ihr Konto.
Rechenbeispiel: Neue Fenster
Ausgangslage:
- 10 Fenster austauschen
- Kosten: 15.000 Euro
- iSFP vorhanden
Förderberechnung:
- Fördersatz: 20% (mit iSFP)
- 20% von 15.000 Euro = 3.000 Euro Zuschuss
Eigenanteil: 12.000 Euro
Häufige Fragen
Kann ich ohne Energieberater beantragen?
Nein, für Dämmung und Fenster ist ein Energieberater Pflicht. Nur bei Heizungsoptimierung geht es ohne.
Werden auch Rollläden gefördert?
Außenliegende Rollläden mit motorischem Antrieb können als sommerlicher Wärmeschutz gefördert werden, wenn sie zur Tageslichtoptimierung beitragen.
Was passiert, wenn die U-Werte nicht erreicht werden?
Die Förderung wird abgelehnt oder zurückgefordert. Bestehen Sie auf Produkte, die die Anforderungen sicher erfüllen.
Fazit: Bis zu 12.000 Euro für Ihre Sanierung
Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen macht energetische Sanierungen deutlich günstiger:
- 15-20% Zuschuss für Dämmung, Fenster und Türen
- Bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit (mit iSFP)
- 50% Förderung für den Energieberater
Starten Sie jetzt – die Fördermittel sind begrenzt und die Budgets werden 2026 gekürzt!
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