15.12.2025 39 Aufrufe

BEG Einzelmaßnahmen 2026: Fenster, Dämmung und Fassade fördern lassen

Mit der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen erhalten Sie bis zu 20% Zuschuss für Fenster, Dämmung und Fassadensanierung. Alle Voraussetzungen und technischen Anforderungen.

Was sind BEG Einzelmaßnahmen?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen an bestehenden Gebäuden. Unter „Einzelmaßnahmen" fallen alle Verbesserungen an der Gebäudehülle, die nicht im Rahmen einer Komplettsanierung durchgeführt werden.

Das BAFA fördert diese Maßnahmen mit direkten Zuschüssen – Sie erhalten das Geld nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt.

Förderfähige Maßnahmen im Überblick

1. Dämmung der Gebäudehülle

  • Außenwanddämmung
  • Dachdämmung (Aufsparren, Zwischensparren)
  • Kellerdeckendämmung
  • Geschossdeckendämmung
  • Fassadenvorhänge (Erneuerung/Aufbereitung)

2. Fenster und Türen

  • Austausch alter Fenster gegen energieeffiziente Modelle
  • Neue Außentüren und Haustüren
  • Austausch von Toren (z.B. Garagentore)
  • Dachflächenfenster

3. Sommerlicher Wärmeschutz

  • Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen
  • Optimierte Tageslichtversorgung

Förderhöhe und Konditionen

Grundförderung: 15%

Alle förderfähigen Maßnahmen erhalten mindestens 15% der Kosten als Zuschuss.

Mit iSFP-Bonus: 20%

Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen, erhöht sich der Fördersatz auf 20%.

Förderfähige Kosten

Situation Maximale Kosten Maximaler Zuschuss
Ohne iSFP 30.000 Euro/WE 4.500 Euro
Mit iSFP 60.000 Euro/WE 12.000 Euro

WE = Wohneinheit

Technische Anforderungen (U-Werte)

Um förderfähig zu sein, müssen bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) eingehalten werden:

Dämmung:

Bauteil Maximaler U-Wert
Außenwände 0,20 W/(m²K)
Dachflächen 0,14 W/(m²K)
Geschossdecken 0,25 W/(m²K)
Bodenflächen 0,25 W/(m²K)

Fenster und Türen:

Bauteil Maximaler U-Wert
Fenster 0,95 W/(m²K)
Dachflächenfenster 1,10 W/(m²K)
Außentüren 1,30 W/(m²K)
Haustüren 1,30 W/(m²K)

Tipp: Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmung. Lassen Sie sich die Werte vom Handwerker schriftlich bestätigen.

Voraussetzungen für die Förderung

Gebäudealter

Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (Bauantrag liegt mindestens 5 Jahre zurück).

Energieberater erforderlich

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) zwingend erforderlich. Dieser erstellt:

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) vor Beginn
  • Technischen Projektnachweis (TPN) nach Abschluss

Qualifizierte Experten finden Sie unter: energie-effizienz-experten.de

Antragszeitpunkt

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – auch vor der Auftragsvergabe an den Handwerker!

Förderung für Fachplanung und Baubegleitung

Zusätzlich zur Maßnahme können Sie die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater fördern lassen:

  • Fördersatz: 50% der Kosten
  • Maximum: 5.000 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus)
  • Mehrfamilienhaus: 2.000 Euro/WE, max. 20.000 Euro

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Förderung

1. Energieberater beauftragen

Lassen Sie einen zertifizierten Energieberater Ihr Gebäude begutachten. Optional: iSFP erstellen lassen für höhere Förderung.

2. Angebote einholen

Holen Sie Angebote von Fachunternehmen ein. Achten Sie auf die technischen Anforderungen (U-Werte).

3. BAFA-Antrag stellen

Der Energieberater stellt den Antrag im BAFA-Portal mit der Technischen Projektbeschreibung (TPB).

4. Auf Bestätigung warten

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Ab jetzt können Sie auf eigenes Risiko beginnen.

5. Maßnahme durchführen

Beauftragen Sie den Handwerker und lassen Sie die Arbeiten durchführen.

6. Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss reichen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und den TPN beim BAFA ein.

7. Förderung erhalten

Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung auf Ihr Konto.

Rechenbeispiel: Neue Fenster

Ausgangslage:

  • 10 Fenster austauschen
  • Kosten: 15.000 Euro
  • iSFP vorhanden

Förderberechnung:

  • Fördersatz: 20% (mit iSFP)
  • 20% von 15.000 Euro = 3.000 Euro Zuschuss

Eigenanteil: 12.000 Euro

Häufige Fragen

Kann ich ohne Energieberater beantragen?

Nein, für Dämmung und Fenster ist ein Energieberater Pflicht. Nur bei Heizungsoptimierung geht es ohne.

Werden auch Rollläden gefördert?

Außenliegende Rollläden mit motorischem Antrieb können als sommerlicher Wärmeschutz gefördert werden, wenn sie zur Tageslichtoptimierung beitragen.

Was passiert, wenn die U-Werte nicht erreicht werden?

Die Förderung wird abgelehnt oder zurückgefordert. Bestehen Sie auf Produkte, die die Anforderungen sicher erfüllen.

Fazit: Bis zu 12.000 Euro für Ihre Sanierung

Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen macht energetische Sanierungen deutlich günstiger:

  • 15-20% Zuschuss für Dämmung, Fenster und Türen
  • Bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit (mit iSFP)
  • 50% Förderung für den Energieberater

Starten Sie jetzt – die Fördermittel sind begrenzt und die Budgets werden 2026 gekürzt!

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