15.12.2025 19 Aufrufe

BAFA Energieberatung für Wohngebäude 2026: Förderung und Ablauf

Die BAFA fördert Energieberatungen mit 50% Zuschuss. Erfahren Sie, wie Sie einen iSFP erstellen lassen und welche Neuerungen 2026 gelten.

Warum eine geförderte Energieberatung?

Eine professionelle Energieberatung ist der erste Schritt zur erfolgreichen Sanierung. Sie zeigt Ihnen:

  • Wo Ihr Gebäude Energie verliert
  • Welche Maßnahmen sinnvoll sind
  • In welcher Reihenfolge Sie sanieren sollten
  • Welche Fördermittel Sie nutzen können

Das Beste: Das BAFA übernimmt 50% der Kosten!

Förderhöhe im Detail

Gebäudetyp Zuschuss Maximum
Ein-/Zweifamilienhaus 50% 650 Euro
Mehrfamilienhaus (3+ WE) 50% 850 Euro
WEG-Bonus Pauschal 250 Euro

Der WEG-Bonus gilt, wenn der Energieberater den Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert.

Voraussetzungen

Für das Gebäude:

  • Standort in Deutschland
  • Bauantrag liegt mindestens 10 Jahre zurück
  • Mindestens 50% Wohnnutzung ODER ursprünglich als Wohngebäude errichtet

Für den Energieberater:

  • Gelistet auf energie-effizienz-experten.de
  • Kategorie: „Energieberatung für Wohngebäude"
  • Seit 01.01.2025 dort registriert

Leistungsumfang der Energieberatung

Eine geförderte Energieberatung muss mindestens umfassen:

  1. Datenaufnahme vor Ort: Der Berater besichtigt Ihr Gebäude
  2. Erstellung eines iSFP: Individueller Sanierungsfahrplan
  3. Erläuterung: Persönliche Besprechung der Ergebnisse

Neuerungen ab April 2026

Wichtige Änderung bei der Auszahlung:

Seit dem 1. April 2026 gilt:

  • Die Förderung wird nur noch auf Ihr Konto ausgezahlt
  • Keine Zahlung mehr an den Energieberater möglich
  • Sie gehen über den vollen Rechnungsbetrag in Vorleistung
  • Nach Einreichung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss

Das bedeutet: Planen Sie die Vorfinanzierung der Beratungskosten ein!

Ablauf der geförderten Energieberatung

1. Energieberater finden

Nutzen Sie die Expertenliste: energie-effizienz-experten.de

2. BAFA-Antrag stellen

Der Antrag wird online gestellt – vor der Beratung!

3. Zuwendungsbescheid abwarten

Das BAFA erteilt einen Bescheid. Ab dann haben Sie 9 Monate Zeit für die Beratung.

4. Beratung durchführen

Der Energieberater analysiert Ihr Gebäude und erstellt den iSFP.

5. iSFP erhalten

Sie erhalten:

  • Sanierungsfahrplan mit Maßnahmenempfehlungen
  • Kosteneinschätzungen und Fördermittelübersicht
  • Persönliche Erläuterung

6. Verwendungsnachweis einreichen

Nach der Beratung reichen Sie die Rechnung beim BAFA ein.

7. Zuschuss erhalten

Die Förderung wird auf Ihr Konto überwiesen.

Der iSFP-Bonus für Folgesanierungen

Der erstellte iSFP ist 15 Jahre gültig und berechtigt Sie zum iSFP-Bonus bei späteren Sanierungen:

  • +5% Förderung bei Einzelmaßnahmen
  • Verdoppelte Höchstgrenze (60.000 statt 30.000 Euro)

Rechenbeispiel

Energieberatung für Einfamilienhaus:

  • Kosten Energieberater: 1.400 Euro
  • BAFA-Förderung: 50% = 700 Euro → gedeckelt auf 650 Euro
  • Eigenanteil: 750 Euro

Folgesanierung mit iSFP-Bonus:

  • Dachdämmung: 40.000 Euro
  • Ohne iSFP: 15% von 30.000 Euro = 4.500 Euro
  • Mit iSFP: 20% von 40.000 Euro = 8.000 Euro
  • Mehrförderung: 3.500 Euro

Die Investition in die Energieberatung zahlt sich mehrfach aus!

Fazit

Die geförderte Energieberatung ist der ideale Einstieg in die energetische Sanierung:

  • 50% Kostenübernahme durch das BAFA
  • iSFP als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen
  • Bis zu 12.000 Euro mehr Förderung durch den iSFP-Bonus

Starten Sie jetzt und nutzen Sie die Expertise eines zertifizierten Energieberaters!

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