BAFA Energieberatung für Wohngebäude 2026: Förderung und Ablauf
Die BAFA fördert Energieberatungen mit 50% Zuschuss. Erfahren Sie, wie Sie einen iSFP erstellen lassen und welche Neuerungen 2026 gelten.
Warum eine geförderte Energieberatung?
Eine professionelle Energieberatung ist der erste Schritt zur erfolgreichen Sanierung. Sie zeigt Ihnen:
- Wo Ihr Gebäude Energie verliert
- Welche Maßnahmen sinnvoll sind
- In welcher Reihenfolge Sie sanieren sollten
- Welche Fördermittel Sie nutzen können
Das Beste: Das BAFA übernimmt 50% der Kosten!
Förderhöhe im Detail
| Gebäudetyp | Zuschuss | Maximum |
|---|---|---|
| Ein-/Zweifamilienhaus | 50% | 650 Euro |
| Mehrfamilienhaus (3+ WE) | 50% | 850 Euro |
| WEG-Bonus | Pauschal | 250 Euro |
Der WEG-Bonus gilt, wenn der Energieberater den Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert.
Voraussetzungen
Für das Gebäude:
- Standort in Deutschland
- Bauantrag liegt mindestens 10 Jahre zurück
- Mindestens 50% Wohnnutzung ODER ursprünglich als Wohngebäude errichtet
Für den Energieberater:
- Gelistet auf energie-effizienz-experten.de
- Kategorie: „Energieberatung für Wohngebäude"
- Seit 01.01.2025 dort registriert
Leistungsumfang der Energieberatung
Eine geförderte Energieberatung muss mindestens umfassen:
- Datenaufnahme vor Ort: Der Berater besichtigt Ihr Gebäude
- Erstellung eines iSFP: Individueller Sanierungsfahrplan
- Erläuterung: Persönliche Besprechung der Ergebnisse
Neuerungen ab April 2026
Wichtige Änderung bei der Auszahlung:
Seit dem 1. April 2026 gilt:
- Die Förderung wird nur noch auf Ihr Konto ausgezahlt
- Keine Zahlung mehr an den Energieberater möglich
- Sie gehen über den vollen Rechnungsbetrag in Vorleistung
- Nach Einreichung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss
Das bedeutet: Planen Sie die Vorfinanzierung der Beratungskosten ein!
Ablauf der geförderten Energieberatung
1. Energieberater finden
Nutzen Sie die Expertenliste: energie-effizienz-experten.de
2. BAFA-Antrag stellen
Der Antrag wird online gestellt – vor der Beratung!
3. Zuwendungsbescheid abwarten
Das BAFA erteilt einen Bescheid. Ab dann haben Sie 9 Monate Zeit für die Beratung.
4. Beratung durchführen
Der Energieberater analysiert Ihr Gebäude und erstellt den iSFP.
5. iSFP erhalten
Sie erhalten:
- Sanierungsfahrplan mit Maßnahmenempfehlungen
- Kosteneinschätzungen und Fördermittelübersicht
- Persönliche Erläuterung
6. Verwendungsnachweis einreichen
Nach der Beratung reichen Sie die Rechnung beim BAFA ein.
7. Zuschuss erhalten
Die Förderung wird auf Ihr Konto überwiesen.
Der iSFP-Bonus für Folgesanierungen
Der erstellte iSFP ist 15 Jahre gültig und berechtigt Sie zum iSFP-Bonus bei späteren Sanierungen:
- +5% Förderung bei Einzelmaßnahmen
- Verdoppelte Höchstgrenze (60.000 statt 30.000 Euro)
Rechenbeispiel
Energieberatung für Einfamilienhaus:
- Kosten Energieberater: 1.400 Euro
- BAFA-Förderung: 50% = 700 Euro → gedeckelt auf 650 Euro
- Eigenanteil: 750 Euro
Folgesanierung mit iSFP-Bonus:
- Dachdämmung: 40.000 Euro
- Ohne iSFP: 15% von 30.000 Euro = 4.500 Euro
- Mit iSFP: 20% von 40.000 Euro = 8.000 Euro
- Mehrförderung: 3.500 Euro
Die Investition in die Energieberatung zahlt sich mehrfach aus!
Fazit
Die geförderte Energieberatung ist der ideale Einstieg in die energetische Sanierung:
- 50% Kostenübernahme durch das BAFA
- iSFP als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen
- Bis zu 12.000 Euro mehr Förderung durch den iSFP-Bonus
Starten Sie jetzt und nutzen Sie die Expertise eines zertifizierten Energieberaters!
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