Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude
FÖRDERUNG BIS ZU
8.000 €
80% der förderfähigen Beratungskosten
Beschreibung
Die BAFA fördert Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen und kommunalen Unternehmen sowie Unternehmen, um die Energieeffizienz zu verbessern. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen aller Größenordnungen und bietet umfassende finanzielle Unterstützung. Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Professionelle Beratung durch zertifizierte BAFA Berater kann die Erfolgsquote deutlich erhöhen.
Fördervoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter von Nichtwohngebäuden. Förderfähig sind Bestandsgebäude, die älter als 5 Jahre sind.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn der Beratung bei der BAFA zu stellen. Nach Bewilligung kann die Energieberatung durchgeführt werden. Anschließend erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Weitere Unterstützung
Benötigen Sie professionelle Hilfe bei der Antragstellung? BAFA Berater können Sie umfassend unterstützen.
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