BAFA Förderung für Elektromobilität
FÖRDERUNG BIS ZU
6.000 €
Basis 3.000 € (BEV) / 1.500 € (PHEV/Range-Extender), + 500 € je Kind (max. 2), + 1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €, weitere + 1.000 € unter 45.000 € – bis zu 6.000 € gesamt
Beschreibung
Zuschuss zum Kauf eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs, Plug-in-Hybrids (extern aufladbar), Range-Extender-Fahrzeugs oder Brennstoffzellenfahrzeugs (Klasse M1) mit Erstzulassung ab 01.01.2026. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
Fördervoraussetzungen
Hauptwohnsitz Deutschland; Haushaltsjahreseinkommen max. 80.000 € (zzgl. 5.000 € je Kind, max. 2 Kinder, also max. 90.000 €); Fahrzeug Klasse M1, rein batterieelektrisch / Range-Extender / Plug-in-Hybrid (extern aufladbar) / Brennstoffzelle; Erstzulassung ab 01.01.2026, keine vorherige Tages-, Werks- oder Vorführwagenzulassung; Fahrzeug muss mind. 36 Monate auf den Halter zugelassen bleiben; Zulassung in Deutschland. PHEV/Range-Extender müssen bis 30.06.2027 zugelassen sein.
Antragsverfahren
Antrag digital über das Portal "Förderzentrale Deutschland" (foederali.de), Login per Bund-ID-Konto erforderlich. Benötigte Unterlagen: Einkommensteuerbescheid (für Einkommenszuschläge), Nachweis über Kinder (für Kinderzuschlag), Zulassungsbescheinigung Teil I. Portal ist seit 19.05.2026 online, Anträge rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 möglich. Kein festes Enddatum, Förderung endet bei Ausschöpfung des Fördertopfs (ca. 3 Mrd. €, ca. 800.000 Fahrzeuge) – frühzeitige Antragstellung empfohlen.
Weitere Unterstützung
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